Kostenträger für den Rehabitilationssport sind die Krankenkassen, die gesetzlichen Unfallversicherungsträger und die deutsche Rentenversicherung.
Die Kostenträger bewilligen den Rehabitilationssport über einen begrenzten Zeitraum und übernehmen im Regelfall die gesamten Kosten der Leistung.
Die Verordnung ist somit für Sie als Versicherter beitragsfrei und bedarf keiner Mitgliedschaft.
Die Kostenträger begrüßen es jedoch, wenn Sie über den Rehasport hinaus an erweiterten Leistungen teilnehmen, um die Nachhaltigkeit zu fördern.
Rehabitilationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden.
Diese Verordnung unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für Ihren Arzt.