1. FC Dautenbach
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Reha- und Breitensport

Was ist Rehabitilationssport?

Rehabitilationssport umfasst bewegungstherapeutische Übungen, die unter Anleitung qualifizierter und speziell ausgebildeter Fachübungsleiter im Rahmen regelmäßiger Übungsveranstaltungen durchgeführt werden. Rehabitilationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen.

 

Ziel ist, durch regelmäßiges Training die Beweging zu verbessern, die Belastbarkeit wieder herzustellen, die Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, eine Schmerzlinderung zu erreichen und das Selbstbewusstsein zu stärken und somit Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Durch den Rehabitilationssport soll die eigene Verantwortung des Teilnehmers für seine Gesundheit gestärkt werden und ihm zum langfristigen, selbständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motivieren.

 

Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist. Die Qualität wird durch die betreuenden Ärzte und die qualifizierten Fachübungsleiter sichergestellt, die Art und Intensität des Rehabitilationssports anhand der Verordnung in enger Abstimmung miteinander festgelegt. Zu den Reha-Sportarten zählen insbesondere Trocken- und Wassergymnastik.

 

Kostenträger für den Rehabitilationssport sind die Krankenkassen, die gesetzlichen Unfallversicherungsträger und die deutsche Rentenversicherung. Die Kostenträger bewilligen den Rehabitilationssport über einen begrenzten Zeitraum und übernehmen im Regelfall die gesamten Kosten der Leistung. Die Verordnung ist somit für Sie als Versicherter beitragsfrei und bedarf keiner Mitgliedschaft. Die Kostenträger begrüßen es jedoch, wenn Sie über den Rehasport hinaus an erweiterten Leistungen teilnehmen, um die Nachhaltigkeit zu fördern.

 

Rehabitilationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für Ihren Arzt.

Wichtige Vereinsinformationen - Update - Corona-Virus und Rehasport (26.03.2020)

Vom Landessportbund NRW und Behinderten- und Rehabitilationssportverband NRW e.V.

Uns erreichen gerade im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und der Durchführung des Rehabilitationssports eine Vielzahl von Fragen, zu denen wir einige Informationen geben möchten.


1) Informationen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek)

 

Über die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation (DGPR) und den Deutschen Behindertensportverband (DBS) haben wir folgende Information des vdek (in Abstimmung mit den GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene) erhalten (Wichtiger Hinweis: Eine finale Rückmeldung von den Primärkassen liegt bislang noch nicht vor, so dass die GKV Vorgaben noch nicht für die Primärkassen angewendet werden dürfen. Sobald
uns eine Rückmeldung vorliegt, werden wir diese umgehend an Sie kommunizieren.):

 

„Aufgrund der aktuellen Lage geben wir Ihnen in Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene folgende Hinweise der GKV zum Genehmigungsverfahren, zur Zwischenabrechnung und zu finanziellen Hilfen."


Genehmigungsverfahren

Der Bewilligungszeitraum beim Rehabilitationssport und Funktionstraining wird
unbürokratisch um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen verlängert. Hierzu bedarf es keiner besonderen Antragstellung durch die Versicherten bzw. die
Leistungserbringer.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Versicherten aus Angst vor Ansteckung nicht mehr teilnehmen, die Leistungserbringer die Übungsveranstaltungen abgesagt haben, die Übungsstätten geschlossen wurden oder die Durchführung behördlicherseits untersagt wurde.

Die Rehabilitationsträger werden nach überstandener Corona-Krise alle Leistungserbringerverbände über den (max.) Verlängerungszeitraum informieren.

 

Zwischenabrechnungen
Die Leistungserbringer haben einen Vergütungsanspruch für die bereits erbrachten
Übungsveranstaltungen. Es wird empfohlen, diese Leistungen unabhängig von den
vertraglich geregelten Zwischenabrechnungsterminen (in der Regel zum 30.06. und 31.12. d.J.) sofort mit den Krankenkassen abzurechnen, um Liquiditätsengpässe abzumildern.


Hinweis:
Die Verbreitung des SARS-CoV-2 (Corona-Virus) kann ebenfalls zu Problemen in der operativen Bearbeitung bei den Krankenkassen und/oder deren Abrechnungsdienstleistern führen.“


Finanzielle Hilfen
Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen, z.B. in Höhe der in 2019 erbrachten Leistungen, sind nicht möglich. Dies gilt ebenso für die Einrichtung von Unterstützungsfond etc.

 

2) Information der DRV Bund
Über die DGPR haben wir folgende Information der DRV Bund erhalten.


„Sehr geehrte Damen und Herren, mit Blick auf die Corona-Pandemie möchten wir Sie hiermit über die Verfahrensweise beim
Rehabilitationssport und Funktionstraining für Versicherte der DRV Bund informieren und Sie bitten, Ihre Sportvereine bzw. Sport-/Trainingsanbieter entsprechend in Kenntnis zu setzen:


Es wird dringend empfohlen, den Reha-Sport bzw. das Funktionstraining in Gruppen zunächst auszusetzen, soweit dies nicht ohnehin schon infolge der bundesweiten Schließung von Sportstätten erfolgt ist. Leistungsberechtigte werden gebeten, zu gegebener Zeit direkt mit dem Sportverein bzw. Sport-/Trainingsanbieter abzuklären, ob bzw. wann die Inanspruchnahme der verordneten Leistung (wieder) stattfinden kann.
Damit derzeit nicht mögliche Leistungen ggf. zeitnah nachgeholt werden können, erklären wir uns bereit, für Versicherte der DRV Bund die in der BAR-Rahmenvereinbarung festgelegten Fristen für Beginn und Abschluss um 3 Monate zu verlängern. Es gilt die mit der jeweiligen Verordnung verbundene Zusage der DRV Bund zur Kostenübernahme also grundsätzlich auch bei einem entsprechend späteren Beginn bzw. späterer Fortführung sowie Beendigung.
Auch dann jedoch sollten Leistungsberechtigte – insbesondere bei chronischen
Erkrankungen der Lunge, des Herz-Kreislaufsystems, des Stoffwechsels und bei
Immunschwäche – sorgfältig prüfen, ob und wann sie den Reha-Sport bzw. das
Funktionstraining antreten und im Zweifel zuvor mit ihrem behandelnden Arzt sprechen. Jede Teilnahme ist freiwillig. Nicht wahrgenommene Termine bzw. ein erfolgter Abbruch und Nichtwiederaufnahme des Reha-Sports bzw. Funktionstrainings haben keine Auswirkungen auf spätere Reha- oder Rentenverfahren.
Kann eine (weitere) Durchführung von Reha-Sport bzw. Funktionstraining nicht innerhalb der eingeräumten Fristenverlängerung erfolgen (z.B. weil sich die Krisensituation bis dahin nicht wesentlich gebessert hat), kann eine Abrechnung der zu Lasten der DRV Bund wahrgenommenen Leistung nur bis zum Ende der Fristverlängerung erfolgen. Eine weitere Verlängerung kommt mit Blick auf den für die Leistung maßgeblichen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der vorhergehenden medizinischen Rehabilitation nicht in Betracht.
Ausfallvergütungen an die Sportvereine bzw. Sport-/Trainingsanbieter können durch die DRV Bund mangels Rechtsgrundlage leider nicht gezahlt werden.


Geben Sie auf sich acht und bleiben Sie hoffentlich gesund!


Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund“

 

3) Informationen des LSB NRW an die Mitgliedsorganisationen
Der LSB NRW hat folgende Informationen für seine Bünde und Verbände bereitgestellt, denen sich der BRNSW vollumfänglich anschließt:


a) „Mitgliedsbeiträge/Gemeinwohlorientierter Bereich
Im gemeinwohlorientierten, aus Beiträgen und Zuschüssen finanzierten Bereich appellieren wir an Mitglieder, Vereine und Verbände gleichermaßen: Zeigen Sie Solidarität! Dies gilt in
alle Richtungen! Die Mehrzahl der Sportvereine ist existenziell auf Mitgliedsbeiträge angewiesen. An die Mitglieder appellieren wir, ihren Vereinen auch während einer möglicherweise längeren Phase ohne Vereinsbetrieb die Treue zu halten und ggf. sogar zusätzliche Beiträge für die Vereine zur Verfügung zu stellen, wenn diese in Schieflage geraten. Siehe hierzu auch den beigefügten Textbaustein für mögliche Schreiben der Vereine an ihre Mitglieder. An die Vereine appellieren wir umgekehrt, Beiträge zu stunden/zu erlassen, wenn die Vereinsfinanzen es zulassen. An die Verbände und Bünde appellieren wir, wo irgend möglich, Vereine von Gebühren und sonstigen Zahlungen zu entlasten.


b) Entlastung durch Kommunen
Bei den Kommunen werden wir uns dafür einsetzen, Vereine weitgehend von Gebühren zu entlasten. Hier ist zusätzlich die Stimme der Stadt- und Kreissportbünde vor Ort gefragt!


c) Selbständige/freiberufliche Übungsleiter*innen und Trainer*innen
Sie tragen einen wesentlichen Teil zum Vereinsbetrieb bei und sind oft sogar in mehreren Vereinen und zusätzlich bei kommerziellen Anbietern tätig. Mit dem abrupten Stopp des gesamten Sportbetriebs können solche Personen schnell in existentielle Bedrängnis geraten. Frau Staatssekretärin Milz verfolgt das Thema persönlich, damit der Sport bei der Bildung eines Schutzschirms für diesen Personenkreis nicht vergessen wird.


d) Unternehmerische Arbeit von Vereinen
Viele Vereine sind auch unternehmerisch tätig. Die Erlöse aus dieser Arbeit tragen dazu bei, den meist defizitären gemeinwohlorientierten Bereich zu stützen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Vereine bei den laufenden Plänen für Hilfsprogramme von Bund und Land wie jedes andere Unternehmen berücksichtigt werden.


e) Hilfsfonds für Härtefälle
Wir wissen aber, dass all das nicht ausreichen wird. Viele Vereine werden trotz der
Solidarität ihrer Mitglieder in Schieflagen geraten. Deswegen benötigen wir zusätzliche öffentliche Hilfe, sowohl in Form eines Soforthilfefonds, als auch mit Blick auf die mittel- und langfristigen Folgen der Krise. Auch hierzu sind wir mit der Landesregierung im Gespräch und werden Sie unverzüglich informieren, wenn es neue Informationen gibt.

Für eine erfolgreiche politische Vertretung benötigen wir konkrete Zahlen. Hierfür wollen wir zwei Schritte gehen: In einem ersten Schritt bitten wir Sie, kurzfristige erkennbare existenzielle Notlagen Ihrer Vereine an uns zu melden, und zwar an vereinsnotfall@lsb.nrw unter Angabe der Vereinsnummer. Bitte leiten Sie diese Adresse nach eigenem Ermessen auch an Ihre Vereine weiter. Wir werden die Rückmeldungen auswerten und zusammen mit der Landesregierung Hilfemöglichkeiten prüfen. In einem zweiten Schritt wird es darum
gehen, eine flächendeckende und detaillierte Erfassung vorzunehmen. An einem
entsprechenden Erfassungssystem arbeiten wird.“

 

4) Information des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW

Das Ministerium hat unter folgendem Link Informationen zum Programm „NRW-Soforthilfe 2020“ für Kleinbetriebe, Freiberufler und Solo-Selbständige bereitgestellt.

https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/nrw-soforthilfe-2020-fuer-kleinbetriebe-freiberufler-und-solo-selbststaendige

 

5) Videobotschaft von Staatssekretärin Andrea Milz und LSB-Präsident Stefan Klett
Andrea Milz und Stefan Klett haben sich in einer Videobotschaft an den organisierten Sport gewendet. Das Video ist unter folgendem Link aufzurufen:
https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/videobotschaft-von-stefan-klett-und-andrea-milz

 

6) #Zusammenrückenmalanders – solidarisch, lösungsorientiert und kreativ im Umgang mit Corona
Unter dem folgendem Link stellt der LSB NRW – täglich aktuell – unter anderem kreative Ideen von Vereinen, Hilfen, Alternativen und Angebote zum Umgang mit Corona zur Verfügung:

https://www.lsb.nrw/unsere-themen/bewegt-gesund-bleiben-in-nrw/zusammenruecken-mal-anders

 

Gemeinsam werden wir im Verbundsystem des organisierten Sports in Nordrhein-Westfalen weiterhin zusammen mit unseren Partnern nach Lösungen für unsere Vereine suchen.


Bleiben Sie gesund!

Angebot

Rundum Gymnastik für ALLE

Wohlfühlen durch Bewegung

Badminton

Für alle Altersklassen

Indiaka

Spiel und Spaß nach Aufwärmen durch Gymnastik

Rehasport

 

Zumba

Vereinsoffener Rehasport

 

Kontakt

Elke Klappert

Tel.: 0170 / 5996312

Marc Damm

Mobil: 0173 / 7261654

Tim Höfer

Mobil: 0160 / 91343247

Karl Hermann Klappert

Tel.: 0271 / 44689

Mobil: 0160 / 92531289

Stefan Müller

Mobil: 01570 / 9216325

Anke Koch Mühlnickel

Mobil: 01573 / 9373194

Zu genaueren Informationen über unsere einzelnen Angebote gelangen Sie über die seitliche Navigation.

Historie der Breiten- und Rehasportabteilung

 

1972 entsteht die erste Breitensportgruppe (Frauengymnastik) im Verein. Es folgen u.a. 1977 die Damen Trimm-Dich-Gruppe, 1978 eine Tanzgruppe und 1984 die Mutter+Kind Turngruppe. 1988 wird dann offiziell die Breitensportabteilung gegründet und der FCD ist somit der erste Verein im Gebiet des Fußball- und Leichtathletik-Verband Südwestfalen mit einer Breitensportabteilung. 1988 folgen noch die Kinderturngruppe ab 5 Jahren, 1995 Badminton und vieles mehr.

 

Anfang 2014 entwickelt sich die Abteilung weiter und nennt sich nunmehr Breiten-, Reha- und Behindertensport. Mit zertifiziertem Rehabitilationssport wurde ein Meilenstein erreicht. Sport auf Kassenrezept beim FCD!

Ziel ist es für alle Altersgruppen und für alle Menschen (ob mit Handicap oder ohne) ein entsprechendes Angebot bereit zu halten.

Hier finden Sie uns:

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Kontakt:

E-Mail: info@fcdautenbach.de

 

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular, welches unter dem Menüpunkt "Kontakt" zur verfügung steht.

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